Alleine wohnen im Alter

Wenn man alleine im Eigenheim wohnt und in gewissen Bereichen des Lebens auf Hilfe angewiesen ist, so gibt es unterschiedliche Hilfsangebote die einem, je nach dem, gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Selbst bei kleineren Einschränkungen gibt es ein Angebot zur Unterstützung. Es ist wichtig sich darüber bewusst zu sein, die Möglichkeiten zu kennen und in entsprechendem Fall die Hilfe anzufordern, die einem zusteht. 

Auch wenn man alleine lebt wird man nicht alleine gelassen. Die Hilfe muss nur gewollt, beantragt und in Anspruch genommen werden.

Mahlzeiten

Sind Sie nicht mehr dazu in der Lage oder möchten auch einfach nur mal ab und zu nicht kochen müssen, so können Sie sich Essen beziehungsweise einzelne Mahlzeiten liefern lassen. Hauptsächlich wird das “Essen auf Rädern” von sozialen Einrichtungen und Hilfsorganisationen angeboten. Es gibt aber auch immer mehr Privatunternehmen, die solch ein Angebot zur Verfügung stellen. Die Auswahl variiert von Anbieter zu Anbieter. Das Deutsche Rote Kreuz beispielsweise bietet grundsätzlich zwei Möglichkeiten an. Sie können sich täglich ein warmes Mittagessen bestellen oder vereinbaren die wöchentliche Lieferung gefrorener Speisen, die Sie zuhause aufbereiten. Generell wird oftmals auch Essen das beispielsweise auf Diabetiker abgestimmt ist angeboten. 

Essen auf Rädern bietet Erleichterung im Alltag.

 

Pflegehilfsmittel

Um bei Pflegebedürftigkeit ein Stück selbstständiger zu sein, können Sie auf Pflegehilfsmittel zurückgreifen. Hierzu zählen technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Notrufsystem sowie Pflegebett. Zu den Verbrauchsprodukten gehören unter anderem Einmalhandschuhen und Betteinlagen. Sie können die Übernahme der Kosten bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. In dem Fall, dass die Pflegemittel dem Betroffenen eine selbstständigere Lebensweise ermöglichen und Unterstützung hinsichtlich der Pflege leisten, übernimmt die Pflegekasse die Kosten hierfür. Bei technischen Hilfsmitteln muss allerdings ein gewisser Betrag an Eigenanteil geleistet werden. 


Das Bundesministerium für Gesundheit gibt unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html weitere Auskünfte.


Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste können Sie bei Ihrem täglichen Leben unterstützen. Hierbei unterscheidet man in Grund- und Behandlungspflege. Die Grundpflege beinhaltet die häusliche Unterstützung Ihres täglichen Lebens. Dies geht von aufstehen über essen bis hin zu waschen und anziehen. Liegt bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vor, werden diese Kosten von der Pflegekasse übernommen. Die Behandlungspflege umfasst das Behandeln von Erkrankungen und deren Symptomen. Somit kann der Pflegedienst beispielsweise die Wundpflege, das Verabreichen von Spritzen und das Wechseln von Verbänden übernehmen. Möchten Sie diese Art der Pflege für sich beanspruchen, muss sie allerdings vom Arzt verordnet worden sein.

Sozial- und Altenhilfe

Die Altenhilfe ist ein Teil der Sozialhilfe. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch. Dennoch soll es alten Menschen unberücksichtigt von Einkommen und Vermögen ermöglicht werden am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Es gibt keine festgelegte Grenze, ab wann Sie diese Leistung gewährt bekommen. Oftmals ist dies ab dem Alter von 65 der Fall. Dennoch wird individuell abgewägt. Entscheidend ist, dass die Hilfe wegen des entsprechenden Alters benötigt wird. Leistungen die die Altenhilfe umfasst sind beispielsweise folgende:

  • Beratung und Unterstützung zu unter anderem altersgerechten Wohnformen, Betreuung, Pflegediensten, etc.
  • Hilfe zur Vorbereitung auf das Alter
  • Aufklärung über Dienste, die pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen können