Betriebliche Altersversorgung

Für Menschen im jungen Alter mag die Rente noch ein weit entfernter Abschnitt ihres Lebens sein, um den sie sich jetzt noch nicht sorgen. Dabei wird im ersten Moment aber häufig nicht bedacht, dass gerade die Zeit bis zur Rente für die Rente entscheidend ist. Über die Jahre muss genügend Geld eingezahlt werden damit eine Sicherung des Lebensstandards gewährleistet ist. In vielen Fällen reicht die alleinige gesetzliche Rentenversicherung nicht aus. Es müssen zusätzliche Wege in betracht gezogen werden um die drohende Rentenlücke zu schließen.

Eine Möglichkeit stellt die betriebliche Altersversorgung dar, die in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erfolgt. Was man unter dieser Art der Altersversorgung versteht und wie sie funktioniert wird in diesem Artikel zu einer Übersicht zusammengefasst. 

Begriffsklärung

Die betriebliche Altersversorgung stellt eine Art Zusatzrente neben der gesetzlichen Rente dar, wodurch Sie Ihre Rentenlücke verringern können. Seit 2002 haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine von Ihnen selbst finanzierte Entgeltumwandlung. Je nachdem übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil oder den kompletten Betrag der in Ihre betriebliche Altersversorgung fließt. Durch staatliche Förderungen können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Den Vertrag können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen oder aus eigenen Mitteln Ihre betriebliche Altersversorgung fortführen. 

Durchführungswege

Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten beziehungsweise Durchführungswege, wie die betriebliche Altersversorgung aussehen kann.

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage (Direktzusage)
     

Was sie unter den einzelnen Durchführungswegen verstehen können Sie in unseren weiteren Artikeln erfahren.

Ohne eine zusätzliche Vorsorge kann das Geld im Alter knapp werden.


Grundlegend bauen alle Durchführungswege auf dem selben Prinzip auf. Während Ihres Arbeitslebens werden Ihre Einzahlungen durch den Staat gefördert. Dies ist in Form von  Steuervorteilen und teilweise von Steuern befreiten Sozialabgaben. Treten Sie in die Rente ein, erhalten Sie nun die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auf welche Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen.

Welches Modell Sie erhalten obliegt Ihrem Arbeitgeber. Dieser ist für das Auswählen der Anlageform und das Zahlen der Beiträge verantwortlich. Ebenso stellt er den Vertragspartner für den jeweiligen Anbieter dar. Spart Ihr Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben, ist er dazu verpflichtet diese mit 15 Prozent zu bezuschussen. 

Förderung

Durch den seit 2002 bestehenden Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung zur Finanzierung einer Betriebsrente können Sie in der Regel Steuern und Sozialabgaben sparen. Dies ist möglich, da Sie den Beitrag aus Ihrem Bruttoeinkommen verwenden. Zahlen Sie beispielsweise 100 Euro monatlich aus Ihrem Bruttoeinkommen ein, haben Sie einen Nettoaufwand von 50 Euro. Dieser resultiert eben daraus, dass Sie Steuern und in der Regel auch Sozialabgaben sparen, wenn der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen stammt. Sparen Sie Sozialabgaben ist der Arbeitgeber je nach Modell gesetzlich dazu verpflichtet einen Arbeitgeberzuschuss beizutragen, der Ihren Betriebsrente ebenso erhöht.

Eignung

Man kann nie früh genug damit Anfangen für das Alter vorzusorgen. Bereits als Azubi sollten Sie über eine betriebliche Altersversorgung nachdenken. Bei dem Teil Ihres Gehalts den Sie während der Ausbildung schon einzahlen können Sie bereits Steuern und Sozialabgaben sparen. Auch als Berufseinsteiger oder Arbeitnehmer mit Familie und Haus kann es sich durchaus lohnen. Selbst wenn Sie dem Rentenalter schon recht nahe sind ist der Ausbau einer betrieblichen Altersvorsorge lohnenswert.  


Ausführliche Informationen über die betriebliche Altersversorgung bietet die Deutsche Rentenversicherung unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/betriebliche_altersversorgung.html als PDF-Download an.