Pensionszusage (Direktzusage)

Kennt man bereits die anderen Wege der betrieblichen Altersversorgung, so stellt die Pensionszusage eine besondere Form dar.

Weshalb das so ist und wie sie funktioniert fasst dieser Artikel zusammen. 

Begriffsklärung

Die Pensionszusage ist ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung von insgesamt fünf verschiedenen. Weitere Bezeichnungen der Pensionszusage sind Direkt- oder Versorgungszusage. Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen mit der Pensionszusage die Zusage für einen möglichen Versorgungsfall, in diesem Fall für die Rente im Alter. In der Regel erhalten leitende Angestellte beziehungsweise Geschäftsführer diese Zusage. 

Funktionsweise

Wenn Sie die Pensionszusage in Anspruch nehmen haben Sie einen direkten Anspruch auf die Auszahlung der zugesagten Leistung gegenüber dem Unternehmen von dem Sie diese Zusage erhalten haben. Um die Vorsorgeleistungen auszahlen zu können, muss Ihr Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen in seiner Bilanz bilden. Diese wird angelegt um daraus später die Pension zu finanzieren. 

Je nach Anbieter beziehungsweise Vertrag ist es möglich monatlich feste oder variable Beiträge einzuzahlen beziehungsweise einzahlen zu lassen. In der Regel übernimmt Ihr Arbeitgeber die Finanzierung der monatlichen Beiträge, der auch die Höhe bestimmt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Zusage wie beispielsweise eine vom Arbeitgeber garantierte Verzinsung der Beiträge oder das Versprechen einer exakten Rentenhöhe. Die Auszahlung kann entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung sein. Wird die Rente ausgezahlt, fallen allerdings Steuern an.

Jeder Durchführungsweg hat seine Vor- und Nachteile.


Vorteile

  • in der Regel vom Arbeitgeber finanziert, so erhält man eine Rente ohne selbst dafür eingezahlt zu haben
  • unbegrenzte Höhe an steuer- und sozialabgabenfreien Beiträgen in der Einzahlungsphase, insofern diese nicht aus einer Entgeltumwandlung stammen und vom Arbeitgeber finanziert werden

Nachteile

  • Rente kann nur erhalten wer über längere Zeit in dem jeweiligen Betrieb arbeitet beziehungsweise gearbeitet hat. Mittlerweile sind die Betriebsrentenansprüche jedoch unverfallbar, wenn mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit bestehen und wenn der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitgebers mindestens 21 Jahre alt ist

Einen ausführlichen Artikel zur Direkt- beziehungsweise Pensionszusage finden Sie unter https://www.steuerschroeder.de/Pensionszusage.html?gclid=Cj0KCQiAsqOMBhDFARIsAFBTN3ckhpjkZSwzk-mFqeMVT7vcTVupNnFMyGMQrcjRWvuwM-9sEl2zJgcaAtG9EALw_wcB


Förderung

Der Staat fördert diesen Durchführungsweg mit hohen Steuervorteilen sowie unbegrenzt steuerfreien Beiträgen. Der Beitrag den Ihr Arbeitgeber einzahlt welcher nicht aus einer Entgeltumwandlung stammt, ist in vollem Umfang sozialversicherungsfrei. 

Absicherung bei Insolvenz

Für den Fall einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das Geld ist über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert. So erhalten Sie bei einer Insolvenz die Ihnen zustehende Rente von der Auffangeinrichtung PSV welche sich durch Beiträge aller Unternehmen finanziert, die Rentenzusagen an deren Arbeitnehmer gemacht haben. 

Eignung

Diese Form der betrieblichen Altersversorgung eignet sich insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer. Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien haben lassen. So kommt dieses Modell bei einem überdurchschnittlichen Einkommen diesem Personenkreis besonders zugute.