Rückmietverkauf

Über viele Jahre hat man sich sein Eigenheim erarbeitet und es seinen Wünschen entsprechend eingerichtet, doch nun muss man über einen Verkauf nachdenken. Die Gründe das Haus oder die Wohnung zu verkaufen können vielseitig sein. Sei es aus einem Mangel an finanziellen Mitteln, die Abgabe von Pflichten oder etwas anderem. Trotzdem fällt ein Verkauf und dem damit üblich verbundenen Auszug aus dem geliebten Eigenheim schwer. Es ist mit Erinnerungen verbunden und hat einen großen emotionalen Wert. 

Doch was wäre, wenn man verkaufen kann ohne ausziehen zu müssen?

Genau ein solches Modell gibt es. Wie es funktioniert, welche Vorteile daraus gezogen werden können und was dennoch beachtet werden sollte wurde in diesem Artikel zusammengefasst. 

Das Prinzip des Rückmietverkaufs

Durch den Rückmietverkauf haben Sie die Möglichkeit in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu bleiben, obwohl Sie sie verkauft haben. Sie bleiben flexibel in Ihren Entscheidungen und können jederzeit kündigen. Dies steht dem Käufer beziehungsweise Ihrem neuen Vermieter bei diesem Modell nicht zu. Nach dem Verkauf genießen Sie alle Rechte eines Mieters und geben die Verantwortung die so ein Eigenheim mit sich bringt ab. Künftig zahlen Sie eine ortsübliche Miete die Sie mit dem Käufer gemeinsam vereinbaren. Ihr soziales Umfeld bleibt erhalten, die Wege ändern sich nicht und es muss keine Umgewöhnung stattfinden. Der Kaufpreis richtet sich an dem aktuellen Marktwert, ohne jegliche Abzüge. Mit dem erhaltenen Geld eröffnen sich Ihnen neue Möglichkeiten denn Sie können damit tun, was Sie wollen. So können Sie um die Welt reisen, Ihre Rente aufbessern, Kinder und Enkel unterstützen und noch vieles mehr. 

Der Rückmietverkauf bietet die Möglichkeit Enkel auch zu Lebzeiten zu unterstützen.

 

Vorteile

Für eine schnellere Übersicht sind hier die Vorteile des Rückmietverkaufs noch einma stichwortartig aufgelistet.

  • Leben im Eigenheim trotz Verkauf
  • soziales Umfeld bleibt erhalten
  • Wege bleiben gleich
  • keine Umgewöhnung
  • lebenslanges Wohnrecht
  • Möglichkeit jederzeit zu auszuziehen/ zu kündigen
  • Höchstpreis für Immobilie sichern
  • flexibel bleiben
  • Aufbesserung der Rente
  • Abgabe von Pflichten
  • Rechte eines Mieters genießen

Worauf geachtet werden sollte

Entscheiden Sie sich für den Rückmietverkauf gibt es auch hier einige Dinge die Sie vorher bedenken und beachten sollten.

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wird vertraglich festgehalten und notariell beglaubigt. So sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht in der veräußerten Immobilie bei dem Ihr neuer Vermieter keine Möglichkeit hat Ihnen zu kündigen. Achten Sie also darauf, dass dies auch so im Mietvertrag ausformuliert ist. Berücksichtigen Sie auch entsprechende Regelungen bei einem Weiterverkauf des Objekts an Dritte.

Generell genießen Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie die Rechte eines Mieters. Als regulärer Mieter müssen Sie aber auch mit Erhöhungen der Miete rechnen. In Ballungsräumen kann diese schneller ansteigen als außerhalb. Es besteht die Gefahr, dass Ihre Rente beziehungsweise das aus dem Verkauf erzielte Geld nicht ausreicht um lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Auch hierbei können und sollten entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen werden. 
Über die Rechte und Pflichten eines Mieters können Sie sich in unseren weiteren Artikeln informieren.

Spielen Sie mit dem Gedanken Ihr Haus oder Ihre Wohnung und Kinder und Enkel weiterzugeben, ist das Rückmietverfahren keine geeignete Option für Sie. Das Wohnrecht liegt alleine bei Ihnen und kann weder weitergegeben noch vererbt werden. Die verkaufte Immobilie gehört dann tatsächlich dem Käufer beziehungsweise dem neuen Eigentümer.