Pensionskasse

Auch die Pensionskasse zählt zu einer der fünf verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.

Was man darunter versteht, wie sie funktioniert und welche Vor- sowie Nachteile sie mit sich bringt, fasst dieser Artikel zusammen.

Begriffsklärung

Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Einrichtung in Form eines Versicherungsvereins oder einer Aktiengesellschaft. Die eingezahlten Beiträge werden von Ihnen als Arbeitnehmer, Ihrem Arbeitgeber oder von beiden Seiten finanziert. Ebenso wie bei den anderen Durchführungswegen profitieren Sie hierbei von Vorteilen bei den Sozialabgaben und erhalten Steuervorteile. 

Funktionsweise

Über die Entgeltumwandlung zahlen Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Pensionskasse. Diese verwaltet das Geld und zahlt es Ihnen dann zu Beginn Ihrer Rente monatlich wieder aus. Wie hoch Ihre Rente ausfällt richtet sich nach den Beträgen die Sie eingezahlt haben. Im Normalfall wählt die Pensionskasse recht sichere Anleihen. Für gewöhnlich finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge gemeinsam, wobei es auch die Möglichkeit gibt, dass nur eine der beiden Parteien die Beitragszahlung übernimmt. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Einzahlungen mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen. Bis zu einem gewissen Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge in der Einzahlungsphase von Steuern befreit sowie bis zu einem gewissen Betrag auch von Sozialabgaben.

Je höher die Beitrage in der Erwerbsphase sind, desto höher fällt auch die spätere Rente aus.


Die Auszahlung kann entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen. In der Auszahlungsphase fallen dann aber Steuern und Sozialabgaben an, welche aber vergleichsweise immer noch geringer sind, als zu der Zeit in der Sie gearbeitet haben.

Der Auszahlungsbeginn geht mit dem Eintritt der Rente einher. Davor haben Sie keine Möglichkeit auf das Geld zuzugreifen.

Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, so müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Ersparnisse machen. Ihre Ansprüche bestehen nämlich direkt gegenüber der Pensionskasse. Sie garantiert Ihnen und Ihren Hinterbliebenen einen Anspruch auf künftige Leistungen.

Vorteile

  • oft günstiger und bringen höhere Renditen
  • nicht an den für Renten- und Lebensversicherungen geltenden Garantiezins gebunden
  • steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge bis zu einem gewissen Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze

Nachteile

  • Pensionskasse wird vom Arbeitgeber bestimmt
  • mögliche Hinterbliebenenversorgung kostet und wirkt sich negativ auf die Rentenhöhe aus
  • Vertrag kann bei Arbeitnehmerwechsel oft nur privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden

Ergänzungen

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Zusatzbausteine in Ihren Vertrag mit aufnehmen. Möchten Sie für Ihre Hinterbliebenen Vorsorgen, können Sie zwischen einem Sterbegeld und einer Rentengarantiezeit auswählen. Dies ist aber kostspielig und wirkt sich dementsprechend negativ auf die Rentenhöhe aus.

Eignung

Der Durchführungsweg der Pensionskasse eignet sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Der Arbeitgeber kann somit dem gesetzlichen Anspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung mit minimalem Verwaltungsaufwand nachkommen.