Rechte eines Mieters

Ganz gleich, ob man Mieter oder Vermieter ist, es gibt auf beiden Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten. Findet man sich in der Rolle des Mieters wieder, so sollte einem bewusst sein, was mit der Unterzeichnung eines Mietvertrags einher geht. Am besten ist es natürlich immer den Vertrag vorher zu kennen und dementsprechend Unstimmigkeiten mit dem Vermieter zu klären. Das erspart im Späteren Zeit, Stress und Ärger - oder noch viel schlimmer einen Termin vor Gericht. Natürlich ist letzteres nicht der Regelfall und es lässt sich nicht alles abwenden, aber es gibt grundlegende Dinge, die einiges erleichtern können. Dieser Artikel bezieht sich auf das Mieten einer Immobilie

Allgemein ist das Mietrecht Teil des Zivilrechts und somit auch weitläufig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorzufinden. Da dies sehr umfangreich ist sind hier nur einige der Rechte zusammengefasst. Die Pflichten eines Mieters finden Sie in einem gesonderten Artikel.

Maklergebühren

Ist ein Makler bei der Wohnungsvermittlung im Spiel, muss die Partei, die den Makler beauftragt hat, diesen auch bezahlen. Im häufigsten Fall wird der Makler vom Vermieter beauftragt. So müssen Sie als Mieter hierfür also keine Gebühren zahlen. Haben Sie es dennoch, können Sie Ihr Geld innerhalb von drei Jahren im Sinne der ungerechtfertigten Bereicherung des BGBs zurückverlangen. 


Den Gesetzestext zum Wohnungsvermittlungsgesetz finden Sie unter https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/2.html.

Ebenso den Gesetzestext zum Herausgabeanspruch im Bezug zur ungerechtfertigten Bereicherung unter https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html.


Hausordnung

In vielen Fällen werden Sie auf eine Hausordnung treffen. Ist diese Bestandteil Ihres Mietvertrags ist sie rechtlich bindend. Dennoch kann Ihr Vermieter Ihnen in diesem Fall nicht alles verbieten. So darf er Sie nicht in Ihrem Persönlichkeitsrecht einschränken oder gegen geltende Rechte verstoßen. In einer Hausordnung unzulässig sind beispielsweise:

  • Verbote zu Kinderlärm und Musizieren in der Wohnung
  • Verbot für Besucher oder Übernachtungsgäste
  • Vorschriften über die Zimmertemperatur in der Wohnung
Die Hausordnung ist meist Bestandteil des Mietvertrags und somit rechtlich bindend.

 

Für jede Änderung der Hausordnung benötigt der Vermieter Ihre ausdrückliche Zustimmung. Ist diese im Gegensatz nur ein Aushang und nicht im Mietvertrag enthalten, so ist von Ihnen keine Zustimmung nötig. Bei letzterem handelt es sich nur um Hinweise für das Zusammenleben der einzelnen Mieter. Es dürfen Ihnen keine Pflichten die über den Mietvertrag hinausgehen auferlegt werden.

Wohnungseinrichtung und -gestaltung

Wie Sie Ihre gemietete Wohnung gestalten, hängt ganz alleine an Ihnen. Der Vermieter ist nicht dazu berechtigt mitzubestimmen. So können Sie Nägel anbringen etwa für Dekoration, Wandregale oder ähnliches. Sie dürfen auch unabhängig von den Vorstellungen des Vermieters mit einer Bohrmaschine Löcher in die Wand bohren, welches auch das Anbohren von Fliesen einschließt. 

Haustiere

Ihr Vermieter kann Ihnen nicht verbieten Kleintiere in der Wohnung zu halten. Hierzu zählen beispielsweise Meerschweinchen, Kaninchen, Fische und eben all diese, die in einem geschlossenen Behältnis gehalten werden können. Sie mindern den Wohnwert nicht und beeinträchtigen auch nicht Ihre Nachbarschaft. Größere Tiere wie Hunde oder Katzen sind davon nicht betroffen, da sie sich frei bewegen können. Vom Vermieter untersagt werden können beispielsweise Giftschlangen beziehungsweise Raubtiere, bei denen von einer potenziellen Gefahr ausgegangen werden kann, hierzu zählen unter anderem auch Kampfhunde.

Kleintiere wie Fische können nicht vom Vermieter verboten werden.

 

Selbstverständlich können Sie nicht nur Rechte genießen ohne sich im Gegenzug Ihrer Pflichten zu stellen. Um sich auch diesen Pflichten bewusst zu werden, können Sie sich im weiterführenden Artikel einen Überblick verschaffen.