Pflichten eines Mieters

Mieten und Vermieten ist ein Geben und Nehmen von beiden Parteien. So hat der Mieter neben seinen Rechten natürlich auch gewissen Pflichten denen er während des Mietverhältnisses nachkommen muss. Eine der offensichtlichsten Dinge ist das Zahlen der Miete. Doch selbstverständlich verpflichtet sich der Mieter zu mehr als nur dem. 

Was ein Mieter zu berücksichtigen hat und wissen sollte ist in der folgenden Aufführung als Übersicht zusammengestellt.

Mietkaution

Zu Beginn des Mietverhältnisses stehen Sie in der Pflicht bis zu maximal drei Monatsmieten an den Vermieter zu zahlen. Damit sichert sich dieser im Falle eines teilweisen oder kompletten Zahlungsausfalls Ihrer Seite ab. Sie müssen die Kaution jedoch nicht unbedingt auf einmal zahlen. 

Miete zahlen

Da Sie das Eigentum eines anderen nutzen und dies vertraglich festgehalten wurde, sind Sie auch dazu verpflichtet die vereinbarte Miete dem Vermieter vollständig und regelmäßig zukommen zu lassen. Zahlen Sie Ihre Miete dauerhaft unpünktlich, so verlieren Sie den Anspruch auf eine Kündigungsfrist und müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. 

Als Mieter hat man die Pflicht die monatliche Miete zu begleichen.

 

Vereinbarungen aus Mietvertrag und Hausordnung

Haben Sie den Mietvertrag unterzeichnet und gegebenenfalls beinhaltet dieser eine Hausordnung, so müssen Sie sich an diese Vereinbarungen halten. Zwar ist nicht immer alles was im Vertrag oder der Hausordnung festgehalten wurde rechtens, aber rechtlich fundierte Abkommen müssen Sie auch einhalten. So ist die Grundlage für ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter gegeben und ein harmonisches Miteinander unter den Mietern möglich. 

Mängel

Sollten Sie in der Mietwohnung Mängel feststellen haben Sie das Recht, dass der Vermieter diese auch beseitigt. Damit der Vermieter dem nachkommen kann haben Sie die Pflicht jegliche Mängel zu melden. Tun Sie dies nicht und es entstehen Folgeschäden aus verschwiegenen Mängeln sind Sie unter Umständen sogar zu Schadenersatz verpflichtet. Beachten Sie auch, dass Sie für Reparaturkosten verantwortlich sind, wenn Sie einen Handwerker ohne Absprache mit dem Vermieter zur Hilfe ziehen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben den oder die Mängel in einer gewissen Frist auszubessern. Ob er das selbst tut oder von einem Fachmann beseitigen lasst, obliegt ihm.

Heizpflicht

Zwar darf der Vermieter Ihnen in der im Mietvertrag enthaltenen Hausordnung keine bestimmte Raumtemperatur vorschreiben, aber Sie sind dazu verpflichtet Ihre Heizung zu nutzen. Um Schimmelpilzen sowie einfrierenden Rohren und dem damit möglichen Rohrbruch vorzubeugen muss je nach Raum eine Mindesttemperatur von ca. 20°C gegeben sein.

Die angemessene Nutzung der Heizung ist Pflicht.

 

Reparaturkosten

Im Normalfall ist der Vermieter für die Renovierung des üblichen Verschleiß zuständig. Nutzen Sie etwas über die normale Abnutzungszeit ab, müssen hingegen Sie für den entstandenen Schaden haften.

Wohnungsübergabe

Streichen Sie Ihre Wohnung in Ihrer Lieblingsfarbe müssen Sie diese bei Auszug wieder in einen farblich neutralen Zustand bringen. Das ist in so ziemlich allen Fällen schlichtes Weiß. Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie laut Mietvertrag nicht zu sogenannten Schönheitsreparaturen verpflichtet sind. Verlassen Sie die Wohnung ohne dies getan zu haben, müssen Sie Schadensersatz zahlen. Als Mieter haben Sie das Recht Löcher in die Wände zu bohren und Nägel zu versenken. Bei Auszug kann der Vermieter allerdings verlangen, dass diese von Ihnen wieder fachgerecht verschlossen werden. Zum Schleifen und Versiegeln von Parkettböden können Sie allerdings nicht verpflichtet werden.